Tag · ArbZG

11 März

Der EuGH setzt seine Rechtsprechung fort: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Am 9.3.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung fortgesetzt (Az. C-580/19), nach der Rufbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeiten gelten können. Um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber darauf achten, in der Arbeitszeitgestaltung den richterlichen Anforderungen gerecht zu werden.

15 April

Nicht nur in Krisenzeiten ordnungsgemäße Abläufe sicherstellen: Rechtssicherheit durch Übertragung von Unternehmerpflichten

Der Geschäftsführer ist formaljuristisch für alles verantwortlich: Bei ihm liegt die Verantwortung für den Aufbau einer rechtssicheren Organisation. Das beinhaltet auch die Verantwortung dafür, eine ordnungsgemäße Aufbau- und Ablauforganisation umzusetzen. Der Aufbau einer rechtssicheren Organisation im technischen wie auch im...

13 September

Was Sie schon immer über Compliance wissen wollten (und sollten) – Teil 2: Aushangpflicht

Das „Schwarze Brett“ hat zugegebenermaßen nicht mehr den Reiz, den es früher einmal hatte – früher, das heißt in Zeiten vor Internet, Mobiltelefon und Co. Damals war es DIE zentrale Informationsplattform im Unternehmen. An seine Stelle sind heute meist digitale...

02 November

Der Kampf um Fachkräfte – eine besondere Herausforderung für Schwimmbadbetreiber

Die Freibadsaison ist vorbei, aber das Problem bleibt bestehen: Fachangestellte für Bäderbetriebe werden dringend gesucht. Das betrifft insbesondere Kommunen und kommunale Unternehmen, die Bäder betreiben, als Arbeitgeber. Zu Beginn der diesjährigen Badesaison suchten 170 Kommunen Nachwuchs für eine Ausbildung zum...

22 Juni

Endlich klare Regeln zu Arbeitszeiten in und um Offshore-Windparks

Auf dem Festland weiß jeder Arbeitgeber, wann und wie lange er seine Mitarbeiter einsetzen kann. Aber was gilt bei Offshore-Windparks? Gilt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), das heißt jenseits der Küstengewässer, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder können dort die Arbeitszeiten frei gestaltet...