TagAusgleichsflächen

Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Ein Unternehmen, das Ausgleichsflächen erwerben muss, kann seit 2011 den Verkehrswert der erworbenen Grundstücke neu ermitteln lassen und nach der sich dann ergebenden Wertdifferenz zum gezahlten Kaufpreis weitere Flächen, ggf. gegen Entrichtung eines vereinbarten Aufschlags, erwerben (§ 3 Abs. 7b Satz 2 i. V. m. Abs. 7a AusglLeistG). Erhöht dieser Aufschlag die Bemessungsgrundlage für die...

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