Wer als stromkostenintensives Unternehmen von der „besonderen Ausgleichsregelung“ (BesAR) Gebrauch machen und von der EEG-Umlage entlastet werden möchte, muss bekanntlich nicht nur bestimmte materielle Voraussetzungen erfüllen. Man muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen sog. Begrenzungsbescheid beantragen. Und dieser Bescheid kostet, wie bei Behörden üblich, eine...
3. September 2018
BMWi will Gebühren für Besondere Ausgleichsregelung deckeln
03September