Wer ein unbebautes Grundstück kauft, muss Grunderwerbssteuer nicht nur für den Grundstücks-, sondern auch für den Gebäudepreis zahlen, wenn zwischen Grundstückskauf und Bauerrichtungsvertrag ein rechtlich oder zumindest objektiv sachlicher Zusammenhang existiert. Diese ständige Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt bestätigt.
27. Februar 2013
Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer zulässig
27Februar