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Steuerabzug für Bauleistungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen

Wer als Unternehmer Bauhandwerker beschäftigt, muss dem Staat helfen, seine Steueransprüche abzusichern. § 48 EStG verlangt, an der Vergütung für die Bauleistung an einem Bauwerk einen besonderen Steuerabzug vorzunehmen. Er darf nur 85 Prozent an den Bauunternehmer auszahlen. Die restlichen 15 Prozent muss er für dessen Rechnung an das für diesen zuständige Finanzamt anmelden und abführen.

Neues zum Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen – § 13b UStG

Wenn ein Unternehmen ein anderes für Bauleistungen bezahlt, die es auch selbst erbringt, geht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, Umsatzsteuer zu bezahlen, auf das Kundenunternehmen über. Bei der Anwendung dieses so genannten Reverse-Charge-Verfahrens haben sich in den vergangenen Monaten zum Teil gravierende Änderungen ergeben. Neben der Aufnahme von inländischen Strom- und...

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