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Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich

Werbungskosten kann man nur von der Steuer absetzen, wenn man damit Einnahmen erzielt oder zumindest beabsichtigt ist, Einnahmen zu erzielen. Das gilt auch für die Zinsen, die man auf einen Kredit bezahlt, mit dem man einen Grundstückskauf finanziert hat. Doch was, wenn das Grundstück jahrelang unbebaut bleibt und somit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwirft?

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