Beim Verkauf von Grundstücken kann es passieren, dass man unversehens in tückische Gewässer gerät: Je nachdem, ob es sich dabei um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt oder nicht, fällt dabei unter den Voraussetzungen des § 9 UStG Umsatzsteuer an – oder nicht. Ob das der Fall ist, hängt zuerst von der Beurteilung durch die Finanzverwaltung ab, und die ist nicht immer ganz leicht...
13. Dezember 2013
Augen auf beim Grundstücksverkauf: Bundesfinanzministerium veröffentlicht seine Auffassung zur Rückfalloption
13Dezember