Stromkostenintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen können bekanntlich von der Verringerung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) profitieren. Nach dem Willen der EU-Kommission soll sich die Stromkostenintensität nicht länger nach den unternehmensspezifischen, tatsächlichen Stromkosten bestimmen, sondern nach Durchschnittsstrompreisen. Dies soll durch eine Verordnung des...
12. Januar 2016
Stromintensive Unternehmen und EEG-Umlagereduzierung: Die neue Durchschnittsstrompreis-Verordnung des BMWi
12Januar