Den Aufwand, ein gekauftes Grundstück lastenfrei zu machen, kann man nicht als Betriebsausgaben absetzen. Das geht aus einer neueren Entscheidung (Urt. v. 7.6.2018, Az. IV R 37/15) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
23. Januar 2019
Kosten der Beseitigung von Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks sind nachträgliche Anschaffungskosten
23Januar