Für ein häusliches Arbeitszimmer ist der Abzug von Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erheblich eingeschränkt. Hierbei ist ein Abzug bis 1.250 Euro nur möglich, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein unbegrenzter Abzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten...
19. Dezember 2017
Arbeitszimmer oder Betriebsstätte?
19Dezember