Wie berichtet gibt es künftig im Mietrecht eine neue Vorschrift, nämlich den § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie regelt, unter welchen Bedingungen der Vermieter die Wärmekosten weiterhin als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen darf, wenn er im laufenden Mietverhältnis die Wärmeversorgung auf einen Contractor bzw. einen Fernwärmelieferanten überträgt. Die Details soll eine...
29. März 2013
Was bedeutet die geplante Wärmelieferverordnung für Lieferanten von Nah- oder Fernwärme?
29März