Tag · bewegliches Wirtschaftsgut

03 April

FG Nürnberg lockert Anforderungen an Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlage

Unternehmer, die investieren wollen, bekommen steuerrechtlich Hilfe: Wenn sie planen, ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anzuschaffen, können sie unter Umständen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd (außerhalb der Bilanz) abziehen – als so genannter Investitionsabzugsbetrag. Es ist im...