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Was bei der Inventur am Bilanzstichtag zu beachten ist

Das Jahresende nähert sich, und damit regelmäßig auch der Bilanzstichtag: An diesem müssen alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften Bücher führen und im Laufe des Wirtschaftsjahrs keine permanente Inventur vornehmen, Bestandsaufnahmen vornehmen (Inventurvorschriften ergeben sich aus den §§ 240, 241 HGB und den §§ 140, 141 AO.). Dies ist eine Voraussetzung...

Bestimmungen zur Inventur am Bilanzstichtag

Alle Kaufleute, die handelsrechtlich oder steuerlich zur Buchführung verpflichtet sind und im Laufe des Wirtschaftsjahrs keine permanente Inventur vornehmen, müssen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zum Bilanzstichtag Bestandsaufnahmen vornehmen (die Inventurvorschriften ergeben sich aus den §§ 240, 241 HGB und den §§ 140, 141 AO). Diese sind eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der...

Inventur am Bilanzstichtag: Was man wissen und beachten muss

Das Jahresende nähert sich, und daher wird es wieder Zeit für eine Erinnerung: Alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften Bücher führen und im Laufe des Wirtschaftsjahres keine permanente Inventur vornehmen, müssen dies zum Ende des Wirtschaftsjahres tun (die Inventurvorschriften ergeben sich aus den §§ 240, 241 HGB und den §§ 140, 141 AO). Ohne eine solche...

BFH: Pflicht zur Abschlussprüfung muss keine Außenverpflichtung sein

Wer eine Verpflichtung hat, bei der nicht klar ist, wie hoch diese ist, muss gegebenenfalls in der Bilanz dafür Rückstellungen bilden. Voraussetzung dafür ist, das die Verpflichtung nur ihrer Höhe nach ungewiss ist oder zwar unsicher aber doch hinreichend wahrscheinlich ist, dass sie in der Zukunft dem Grunde nach entsteht – wobei deren Höhe dann obendrein ungewiss sein kann. Außerdem muss ihre...

Bilanzstichtag ist Inventurtag!

Alle Kaufleute, die nach den handelsrechtlichen oder steuerlichen Vorschriften Bücher führen und im Laufe des Wirtschaftsjahres keine permanente Inventur vornehmen, müssen zum Ende des Wirtschaftsjahres ihre Bestände zählen (die Inventurvorschriften ergeben sich aus den §§ 240, 241 HGB und den §§ 140, 141 AO). Ohne Inventur kann man nicht ordentlich Buch führen, und der Tag, an dem sie gemacht...

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