Lange Zeit schwebte über den Häuptern der Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen in Deutschland ein Damoklesschwert: Wenn im Emissionsbericht ein Fehler steckt, ob verschuldet oder nicht, und sie deshalb zu wenig Emissionen melden, drohten ihnen empfindliche Strafzahlungen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diesem mehr als unbefriedigenden Zustand ein Ende bereitet.
4. Mai 2015
Befreiungsschlag aus Luxemburg – Keine Strafzahlung für nachträglich entdeckte Fehler im Emissionsbericht
04Mai