Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17.03.2016 in einem Missbrauchsverfahren eine wichtige Entscheidung (Az. BK6-13-047) zum Thema „Blindstrom“ getroffen. Sie enthält über den konkreten Streitgegenstand hinaus interessante und aus Netzbetreibersicht erfreuliche Aussagen, wie Entgelte für Blindleistung abzurechnen sind.
27. April 2016
BNetzA entscheidet zu Blindstromentgelten
27April