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FG Düsseldorf: Arbeitnehmer darf Benzinkosten für Dienstwagen absetzen

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, muss den Vorteil, das Auto auch privat nutzen zu können, versteuern. Wie groß dieser Vorteil ist, wird normalerweise über die so genannte 1-Prozent-Regelung ermittelt: als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil wird 1 Prozent des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug angesetzt.

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