Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, muss den Vorteil, das Auto auch privat nutzen zu können, versteuern. Wie groß dieser Vorteil ist, wird normalerweise über die so genannte 1-Prozent-Regelung ermittelt: als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil wird 1 Prozent des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug angesetzt.
8. Juli 2015
FG Düsseldorf: Arbeitnehmer darf Benzinkosten für Dienstwagen absetzen
08Juli