TagBuchungsbeleg

Alle Jahre wieder: Aufräumen im Aktenschrank

Wie jedes Jahr erlaubt das Recht auch zu diesem Jahreswechsel, eine ganze Menge alter Aktenbestände der blauen Tonne zu überantworten. Die folgenden Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2015 vernichtet werden:

Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden

Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie man seine Büroregale entrümpeln und welche alten Unterlagen man dem Schredder bzw. der Altpapiertonne überantworten kann. Hier eine kleine Hilfestellung: Von diesen Buchführungsunterlagen können Sie sich nach dem 31.12.2014 trennen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen:

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