Tag · BVerwG 7 C 20.16

07 September

Wenn die Verwaltungsgerichte langsamer urteilen als die Emissionshandelsperiode abläuft

Auf eines immerhin konnten sich die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen verlassen: Die Zertifikate, die sie am Ende der 2. Handelsperiode noch auf ihrem Konto bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) übrig hatten, konnten sie umstandslos in solche der laufenden 3. Handelsperiode umtauschen....