Der EuGH hat entschieden: Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2012) ist keine Beihilfe. Damit widerspricht der Gerichthof nicht nur der EU-Kommission (wir berichteten), sondern auch dem Europäischen Gericht (EuG) erster Instanz (Rs. T‑47/15, wir berichteten). Dessen Urteil hat der EuGH jetzt in zweiter Instanz kassiert (Rs. C-405/16 P) und damit den Streit um das EEG 2012 beendet.
28. März 2019
EuGH lässt EEG 2012 von der Beihilfe-Angel
28März