Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.6.2018 ein Festlegungsverfahren zum Zielmodell der Marktkommunikation im Stromsektor eröffnet („MaKo 2020“). Das Interimsmodell dazu hatte die BNetzA bereits Ende 2016 festgelegt, um für den Übergangszeitraum vom 1.10.2017 bis maximal zum 31.12.2019 (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG) einen Datenaustausch aus intelligenten Messsystemen (iMS) sicherstellen zu...
3. Juli 2018
Netzagentur will Zielmodell der Marktkommunikation festlegen
03Juli