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Das EU-Beihilfenrecht im Fokus des Abschlussprüfers

Kommunale Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten her mit dem EU-Beihilfenrecht in Berührung kommen: als Empfänger wie als Geber von Beihilfen. In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch, mit gravierenden Folgen bis hin zur Existenzvernichtung. Dabei wird dem Abschlussprüfer künftig verstärkt die Rolle einer Kontrollinstanz zukommen.

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