Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, radeln seit dem 1.1.2019 noch schwungvoller zur Arbeit als zuvor. Denn der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Fahrrads oder Elektrofahrrads ist nunmehr steuerfrei. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Arbeitgeber den Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und das...
18. März 2019
Seit 1.1.2019: Steuerfrei zur Arbeit radeln
18März