Tag · Dienstleistungen im engen Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung

07 August

Umsätze von Schwimmbädern und Aquaparks umsatzsteuerfrei

Kommunale Schwimmbadbetriebe brauchen keine Umsatzsteuer abzuführen. Das ist das Ergebnis einer neuen Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg. Nach deutschem Umsatzsteuerrecht unterliegen die Umsätze von Schwimmbädern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat aber entschieden, dass die...