Am 19.1.2021 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Mitteilung zur Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht, nach der die Nicht-Anwendbarkeit des IT-Sicherheitskatalogs für Netzbetreiber deutlich schwieriger wird. Unmittelbarer Handlungsbedarf bei den betroffenen Netzbetreibern ist die Folge.
Kritische Infrastrukturen? Besondere Pflichten!
Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen, darunter insbesondere auch aus der Energiewirtschaft, müssen nach dem BSI-Gesetz (BSIG) und speziellen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Wer fällt genau darunter? Dazu hat jetzt...
BNetzA veröffentlicht finale Version des IT-Sicherheitskatalogs
Strom- und Gasnetzbetreiber (dies umfasst Betreiber geschlossener Verteilernetze nach § 110 EnWG) sind rechtlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Netze zu gewährleisten. Das schließt gemäß § 11 Abs. 1 a EnWG die Pflicht ein, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen für ihre Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme zu treffen. Um diesen gesetzlich geforderten...