Eine Frischzellenkur für das kommunale Wirtschaftsrecht scheint sich der NRW-Gesetzgeber vorgestellt zu haben. Darauf lässt der Name des zum 29.12.2010 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts in Nordrhein-Westfalen“ schließen. Es ändert zum einen die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde und ermöglicht ihnen, auch über die...
2. März 2011
Reform des kommunalen Wirtschaftsrechts NRW: Fragwürdige Frischzellenkur
02März