Endlich mal eine gute Nachricht aus Karlsruhe für die um ihre Preisanpassungsmöglichkeiten besorgte Gas- und Stromversorgerbranche: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen mit Verbrauchern, die keinen Hinweis auf gerichtliche Überprüfbarkeit von Preisanpassungen enthalten, nicht für wettbewerbswidrig erklärt (Urt. v. 25.11.2015, Az. VIII ZR 360/14). Solche...
27. November 2015
Transparenzgebot bei Preisanpassungsklauseln: Der Verbraucher ist nicht dumm
27November