Tag · einheitlicher Erwerbsgegenstand

27 Februar

Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer zulässig

Wer ein unbebautes Grundstück kauft, muss Grunderwerbssteuer nicht nur für den Grundstücks-, sondern auch für den Gebäudepreis zahlen, wenn zwischen Grundstückskauf und Bauerrichtungsvertrag ein rechtlich oder zumindest objektiv sachlicher Zusammenhang existiert. Diese ständige Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt bestätigt.