Einkünfte sind dann zu versteuern, wenn man sie mit der Absicht erzielt hat, Gewinne zu erwirtschaften. Geht diese Absicht nicht auf, kann man den Verlust mit späteren Gewinnen verrechnen – aber erst einmal muss diese Absicht vorhanden und durch eine Prognoserechnung nachgewiesen sein. Wie sieht das bei Photovoltaikanlagen aus, die weniger Ertrag bringen als erwartet und daher auf längere Sicht...
21. Juni 2017
Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
21Juni