Das Jahr neigt sich dem Ende. Spätestens jetzt sollten die Außenstände überprüft werden: Haben die Kunden ihre Verbrauchsabrechnungen bezahlt? Oder sind noch Forderungen aus dem Jahr 2017 offen? Falls ja, verjähren diese mit Ablauf des 31.12.2020. Höchste Zeit also, tätig zu werden.
7. Dezember 2020
Alle Jahre wieder: Zum Jahresende kann Verjährung drohen!
07Dezember