Wer eine Windenergieanlage bauen will, muss das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einhalten. Das regelt die Genehmigungsverfahren für Anlagen ab einer Höhe von 50 m im Detail. Soll eine Anlage in anderer Form realisiert werden als ursprünglich genehmigt, muss wiederum eine Änderungsgenehmigung nach dem § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG eingeholt werden. Dies kostet nicht nur Geld, sondern verzögert...
17. Oktober 2016
Mehr Flexibilität bei der Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen
17Oktober