Tageinstweilige Rechtsschutz

Mehr Flexibilität bei der Änderung des Anlagentyps von Windenergieanlagen

Wer eine Windenergieanlage bauen will, muss das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) einhalten. Das regelt die Genehmigungsverfahren für Anlagen ab einer Höhe von 50 m im Detail. Soll eine Anlage in anderer Form realisiert werden als ursprünglich genehmigt, muss wiederum eine Änderungsgenehmigung nach dem § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG eingeholt werden. Dies kostet nicht nur Geld, sondern verzögert...

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