Verteilernetzbetreiber müssen gegenüber Privatkunden ggf. nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften, wenn es in ihrem Netz zu Überspannung kommt und dadurch bei den Anschlussnehmern Schäden entstehen. Dies hatte im letzten Jahr der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 25.2.2014, Az. VI ZR 144/13) und damit viel Staub aufgewirbelt (wir berichteten). Offen war dabei aber geblieben...
30. November 2015
Verteilernetzbetreiber haften für Überspannungsschäden nur im Einzelfall
30November