Ob Elektrizitätsverteilanlagen als Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a und 24b EnWG) einzuordnen sind oder nicht, ist vielerorts von Bedeutung. Insbesondere bei der sogenannten „allgemeinen Kundenanlage“ nach § 3 Nr. 24a EnWG ist die Abgrenzung komplex, da der Gesetzeswortlaut zu unbestimmt ist. Das sorgt zunehmend für Konflikten zwischen Netzbetreibern, Betreibern von Kundenanlagen und den zuständigen...
11. Juli 2018
Neues von den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Frankfurt zur „Kundenanlage“ im EnWG
11Juli