Am 9.6.2015 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) seine Förderrichtlinien zur Elektromobilität veröffentlicht. Jetzt, ein Jahr später, läuft die Antragsfrist für Projekte nach dieser Richtlinie ab. Die Frist ist zwar kein striktes Ausschlusskriterium, verspätet eingereichte Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
21. April 2016
Förderrichtlinie Elektromobilität: Die Antragsfrist läuft bis 6.5.2016
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