TagEnergiedienstleistunggesetz

Neue Vorgaben zum Energieaudit

Vier Jahre ist es her, dass die meisten betroffenen Unternehmen zum ersten Mal ein Energieaudit durchgeführt haben (wir berichteten). Am 5.12.2015 endete die Frist dafür, sofern es sich nicht um Neugründungen oder Unternehmen handelte, die die relevanten Schwellenwerte erst später erreichten. Deshalb steht für die meisten Unternehmen 2019 ein Wiederholungsaudit an.

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