Für Fahrzeuge, die zum Straßenkehren und Abfallsammeln da sind, muss man keine KFZ-Steuer zahlen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt insoweit Entsorgungsbetrieben und Kommunalverwaltungen Klarheit. Geklagt hatte ein Entsorgungsfachbetrieb, der für seine Reinigungsfahrzeuge eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt hatte. Die Fahrzeuge dienten dazu, Abfall auf Straßen...
5. Dezember 2012
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Stadtreinigungsfahrzeuge
05Dezember