Jetzt ist es amtlich: Die §-19-StromNEV-Umlage bleibt bestehen. Die gesetzliche Grundlage für diese Umlage, die der Bundesgerichtshof (BGH) in Frage gestellt hatte, ist so gut wie wiederhergestellt. Der Bundesrat hat gegen das Gesetz, das der Bundestag zu diesem Zweck eilends beschlossen hatte, keinen Einspruch eingelegt. Damit ist der Weg frei – das Gesetz kann in Kraft treten.
19. Juli 2016
§-19-StromNEV-Umlage: Kein Einspruch gegen rückwirkende Ermächtigung
19Juli