Auf die Netzbetreiber kommt eine neue Informationspflicht der Anlagenbetreiber zu. Das ist die Folge der neuen Anlagenregisterverordnung (AnlRegV), die im Zuge der EEG-Reform erlassen wurde und die Betreiber von Netzen für die allgemeine Versorgung anlässlich der Endabrechnung der EEG-Anlagen für das Jahr 2014 beachten sollten.
29. Januar 2015
Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiber über Registrierungspflicht informieren
29Januar