Wenn ein Unternehmen umzieht, kann ein steuerliches Problem entstehen: Das alte Betriebsgelände wird nach oft jahrzehntelanger Nutzung mit entsprechend hohem Gewinn verkauft. Der müsste versteuert werden. Dann ist aber für den Kauf des neuen Betriebsgeländes kein Geld mehr da. Um das zu verhindern, hat der Steuergesetzgeber die sogenannte 6b-Rücklage geschaffen (§ 6b EStG).
5. Oktober 2016
Übertragung der §-6b‑EStG-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts möglich
05Oktober