Tag · erweiterte Kürzung

27 März

Gewerbesteuer bei Verwaltung von Grundbesitz: der Große Senat muss entscheiden

Grundbesitz zu verwalten, ist eigentlich kein Gewerbe und unterfällt daher nicht der Gewerbesteuerpflicht. Anders ist es aber, wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder andere Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt – die muss nämlich schon kraft Rechtsform...

31 Januar

BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Gewerbesteuer für überlassenen Grundbesitz bei Betriebsaufspaltung

Grundstücksunternehmen können ihren Gewerbeertrag um den Gewinnanteil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (sog. erweiterte Kürzung – § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Damit sind die von solchen Unternehmen erzielten Einkünfte faktisch gewerbesteuerfrei. Die...