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Erbschaftsteuerbefreiung für selbstgenutztes Familienheim nur bei Einzug innerhalb von sechs Monaten nach Erbfall

Erbt ein Kind ein Familienheim, dass der Erblasser bis zu seinem Tode bewohnt hat, ist dieser Erwerb erbschaftsteuerfrei, soweit die Wohnfläche nicht mehr als 200 qm beträgt. Das gilt aber nur, wenn es dann auch in das Haus einzieht. Entschließt es sich dazu erst viele Monate nach dem Erbfall, etwa weil das Haus noch renoviert werden muss, kann es zu spät sein. Das hat das Finanzgericht (FG)...

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