Wer eine im Privatvermögen gehaltene Wohnung mit Gewinn verkauft, muss dafür Steuern zahlen, wenn zwischen ihrer Anschaffung und ihrer späteren Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sind (§ 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Veräußerungsgewinnbesteuerung entfällt jedoch, wenn im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren oder wenn die Wohnung...
9. Januar 2018
Selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen kann man steuerfrei verkaufen
09Januar