Beim Finanzierungsleasing (wir berichteten) räumt der Leasinggeber dem Leasingnehmer für eine feste Grundmietzeit ein Nutzungsrecht ein und lässt sich dafür bezahlen. Wie ist dieses Nutzungsrecht umsatzsteuerlich zu bewerten? Ist es als Lieferung zu betrachten, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer mit der Übergabe des Leasinggegenstands die Verfügungsmacht verschafft? Oder ist das eine...
20. April 2017
Verpachtung einer Photovoltaikanlage als Lieferung – Finanzierungsleasing aus steuerrechtlicher Sicht
20April