Flughäfen schaffen Arbeitsplätze und ziehen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen an. Aus diesem Grund haben Städte, Länder und Gemeinden ein großes Interesse daran, diese „Motoren“ regionaler Entwicklung finanziell zu fördern – direkt oder durch zinsgünstige Kredite. Das kann jedoch dem Verbot staatlicher Beihilfen (Art. 107 I AEUV) widersprechen und muss jedenfalls notifiziert und von der...
2. Dezember 2011
Warum der Flughafenbau kein Fall für die Beihilfeaufsicht ist
02Dezember