Zuletzt ging alles sehr schnell: am 28.1.2015 beschloss die Bundesregierung (wir berichteten) die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Sie konkretisiert den rechtlichen Rahmen für das Pilot-Projekt, mit dem erstmals in einem wettbewerblichen Marktmechanismus ermittelt werden soll, welche Projekte zur Erzeugung regenerativen Stroms finanziell gefördert werden.
25. Februar 2015
PV-Freiflächenausschreibung – auf die Plätze, fertig, los!
25Februar