Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will wohl vorerst doch nichts an der Festlegung zu Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt (GABi Gas) ändern. Die Beschlusskammer 7 (BK7) hat am 1.2.2012 mitgeteilt, dass sie erwägt, das Verfahren zur Änderung der GABi Gas (GABi 2.0) teilweise einzustellen.
14. Februar 2012
BNetzA will GABi Gas vorerst unangetastet lassen
14Februar