Tag · Freibetrag

03 Dezember

Betriebsveranstaltungen, und wie man sie versteuert

Wenn der Arbeitgeber Betriebsveranstaltungen durchführt, dann gehören diese Zuwendungen als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn – vorausgesetzt, sowohl die Veranstaltung als auch die Zuwendung halten sich im Rahmen des Üblichen (R 19.5 LStR 2015). Als üblich...

20 März

Emissionshandel Extra „Made in Germany“?

Der Emissionshandel – so hört man vielfach im politischen Raum – hat versagt. Einst als Flaggschiff des europäischen Klimahandels gepriesen, handle es sich zehn Jahre nach seiner Einführung um einen zahnlosen Tiger, da die EU auch jetzt noch viel zu...

13 März

Betriebsfeiern: Gesetzgeber zieht die Schrauben wieder an

Was der Arbeitgeber für Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen ausgibt, müssen die Arbeitnehmer als Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht als Arbeitslohn versteuern, soweit sich die Veranstaltung und die Ausgaben dafür im Rahmen des Üblichen halten (R 19.5....