Mit einer Vertragsklausel, die einfach eine entsprechende Regelung des Gesetzgebers übernimmt, kann man nichts falsch machen. Sollte man meinen. Tatsächlich sehen sich Gasversorger, die sich mit dieser Strategie auf der sicheren Seite wähnten, womöglich schon bald eines Besseren belehrt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte feststellen, dass eine Klausel in Sonderverträgen, die auf die...
1. Februar 2011
Gas-Preiserhöhungsklausel: Sich am Gesetzgeber anlehnen kann riskant sein
01Februar