Wer ein bebautes Grundstück kauft, muss wissen, wie viel vom Kaufpreis er für das Gebäude zahlt und wie viel für den Grund und Boden. Der Grund ist ein steuerlicher: Nur die Anschaffungskosten für den Gebäudeteil kann man steuerlich abschreiben. Für Grund und Boden kommt hingegen keine AfA in Betracht, da es sich dabei um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Insoweit sind die Interessen...
3. Juli 2014
BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Gebäude sowie Grund und Boden
03Juli