Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen, auch aus unserer eigenen Zunft, werden das jüngste Urteil (v. 22.10.2015, Az. C-194/14) aus Luxemburg interessiert notiert haben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Verständnis von kartellrechtswidrigen Vereinbarungen erheblich erweitert und lässt fortan wohl auch den Gehilfen des Kartells haften, der in keinerlei Zusammenhang mit dem...
25. November 2015
Der EuGH öffnet Tor zur Kartellhaftung für Beratungsunternehmen weiter
25November