Kommunen, die sich wirtschaftlich betätigen wollen, haben es nicht leicht: Das landesspezifische Kommunalrecht setzt ihrem Spielraum enge Grenzen. Wie Private ungehindert und frei zu wirtschaften, ist den Kommunen grundsätzlich verwehrt. Ein Urteil (v. 8.5.2015 , Az. 1 K 94/14) des Verwaltungsgerichts (VG) Münster könnte das Tätigkeitsfeld der Kommunen nun, zumindest in Nordrhein...
12. Juni 2015
VG Münster: Wie Passfotos das kommunale Tätigkeitsfeld erweitern
12Juni